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[Handel] Steuern für Angebote auf ingame Marktplatz
Anonymous

Gast

 
Beitrag #16
 
Die Art Mehrwertsteuer halte ich für gut. Ebayaner würden wohl sagen Einstellgebühr ^^

Aber trotzdem sehe ich es als noch notwendiger das man in den Tunnen Waffen und Rüstungen unterbringen kann und das der Marktplatz dann eben nicht mehr als Lagerhaltung genutz werden kann.
07.03.2005, 23:02
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Beitrag #17
 
finde das nur in verbindung mit mehr marktkarren sinnvoll
weil wenn der ingame markt kostet, dann wird man mehr ausserhalb, also im forum handeln. was ich sehr begrüssen würde
07.03.2005, 23:14
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Beitrag #18
 
@ Kapiroth

Das würde ja durch den Vorschlag weitesgehend verhindert werden.

@ Rizzo

Kosten für den Ingame-Markt fallen ja erst spürbar ins Gewicht, wenn man Waren nur in den Markt stellt um zu "sichern" bzw. wenn man den Markt als Lager mißbrauchen will. Wenn man also ein Schwert für 1 Million reinstellt, würden als Beispiel 5% = 50 000 Dinarii fällig werden. Wenn man aber nur ein Schwert für 100.000 Dinarii VERKAUFEN will fällt bei 5% eine Gebühr von 500 Dinarii an.
08.03.2005, 08:35
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Beitrag #19
 
Rizzo3 schrieb:finde das nur in verbindung mit mehr marktkarren sinnvoll
weil wenn der ingame markt kostet, dann wird man mehr ausserhalb, also im forum handeln. was ich sehr begrüssen würde

der ingamemarkt wird doch zur Zeit überarbeitet und soweit ich weiß, ist der Zerotime-Handel dann vorbei. Man braucht dann immer Handelskarren.

Also nicht mal schnell paar 100 Waffen in ner Nacht und Nebenaktion darüber verschieben.

Die Lagermöglichkeit würde ich auch begrenzen, dazu muß man den markt nur irgendwie Gebührenpflichtig machen und ne maximaldauer des Angebots von 14 Tage z.B. einführen.

Dann stehen dort keine G4-Waffen für 2 Millionen mehr drin, weil die ja dann auch massiv auf die Brieftasche gehen. Das Geld für die dann immer noch mögliche Auslagerung auf dem Markt ist dann so als Pfand anzusehen bzw. Lagergebühr.
08.03.2005, 14:29
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Beitrag #20
 
ehm sir tom
man könnte die gebühr erst verlangen, wenn der gegenstand verkauft wird
weil wenn die gebühr schon fällig wird, wenn ich es auf den markt stelle
wie stellst du dir das vor ??
soll mir das gold aus dem lager abgezogen werden ? was ist, wenn ich kein gold habe ?
08.03.2005, 14:30
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Beitrag #21
 
dann kannst du da nix anbieten
08.03.2005, 14:34
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Beitrag #22
 
Na ja...aber wenn die Gebühr erst erhoben wird, wenn der Gegenstand verkauft wurde bringt es gleich Null...denn dann liegen sie wieder für 2 Mille da...denn die kauft ja keiner...und bezahlen musstest dann wieder nix für...
08.03.2005, 14:35
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Beitrag #23
 
Wurde als Idee für das neue MArktplatzkonzept aufgenommen, also -closed-
28.11.2005, 20:44