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[Handel] Steuern für Angebote auf ingame Marktplatz
Anonymous

Gast

 
Beitrag #6
 
Würde es nicht reichen, wenn das Teil was auf dem Markt angeboten wird, gewichtsmäßig weiterhin dem eigenen Lager zufällt und erst nach dem Verkauf abgezogen wird?

Dann wäre erstens das Problems des Auslagerns gelöst und die Logik wäre da. Denn so, wie es jetzt ist, wiegen die Waffen auf dem Markt nichts, weil sie nirgendwo zu Buche schlagen gewichtsmäßig.
07.03.2005, 12:31


Nachrichten in diesem Thema
[Handel] Steuern für Angebote auf ingame Marktplatz - von Anonymous - 06.03.2005, 18:44
[Kein Betreff] - von Anonymous - 06.03.2005, 19:06
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[Kein Betreff] - von Anonymous - 28.11.2005, 20:44